Brauchbare Webseiten für die Luftsicherheit
Hier sind die EU-Verordnungen zu finden:
https://eur-lex.europa.eu/homepage.html
Hier schaut selbst der Anwalt nach, die deutschen Gesetze:
Und so arbeitet die Schweiz:
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home.html
Im Rahmen einer Zulassung zum „Reglementierten Beauftragten“ „bekannten Versender“ und "behördlich anerkanntem Transporteur" sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Personal nach den gesetzlichen Vorgaben zu schulen. Damit soll sichergestellt werden, dass Ihre Mitarbeiter Risiken erkennen und potentielle Gefahren abwehren können.Gemeinsam mit meinen Netzwerkpartnern, führen wir regelmässig Seminare mit den behördlich vorgeschriebenen Inhalten und zugelassenen Ausbildern durch.
Workshops ergänzen unser Angebot, damit Sie und Ihre Mitarbeiter das erworbene Wissen sicher in der Praxis anwenden können.
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich mit amtlich anerkannten Ausbildungsmethoden und durch den Luftsicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zugelassenen Schulungsmethoden und anerkannten Ausbildern.
Security
Qualifikation für den Praxiseinsatz von:
Wichtig!
Die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme wird nur gewährt, wenn spätestens zum Schulungsbeginn eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG vorliegt.