Brauchbare Webseiten für die Luftsicherheit
Hier sind die EU-Verordnungen zu finden:
https://eur-lex.europa.eu/homepage.html
Hier schaut selbst der Anwalt nach, die deutschen Gesetze:
Und so arbeitet die Schweiz:
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home.html
Januar 2023
Wir wünschen Ihnen einen guten und erfolgreichen Start in das neue Jahr und freuen uns, gemeinsam mit Ihnen, die kommenden Herausforderungen zu meistern.
Künftig werden wir die Schulung gem. Kapitel 11.2.8 von Personen mit Funktionen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Cyberbedrohungen anbieten. Unsere Vorbereitungen sind bereits im November 2022 erfolgreich abgeschlossen worden. Sobald seitens der Luftsicherheitsbehörden verbindliche Vorgaben bekannt sind, werden wir Sie darüber informieren.
September 2022
Aktuell möchten wir darauf hinweisen, das Luftsicherheitsschulungen nur dann von uns durchgeführt werden, wenn die nachfolgend genannten Vorgaben erfüllt sind.
Hierzu gehören u. a.:
- gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG
- Beherrschung der deutschen Sprache in derart hinreichendem Maße, das die
Lernziele im Verlauf der Schulungsmaßnahme sicher verstanden werden.
- Halter von gültigem "Deutscher Aufenthaltstitel" nur in Verbindung mit dem
gültigen Ausweis des Herkunftslandes
Es ist die Pflicht, des beauftragenden Sicherheitsbeauftragten die vorgenannten Punkte zu überprüfen und festzustellen. Sind die oben genannten Punkte nicht gewährleistet, ist laut Vorgabe der beteiligten Behörden der Teilnehmer von der Schulungsmaßnahme auszuschließen.
Bedauerlicher Weise mußten in den vergangenen Monaten immer wieder Schulungsteilnehmer von Maßnahme ausgeschlossen werden, da die wesentlichen Voraussetzung weder überprüft, noch erfüllt wurden. Auch ist es für die betroffenen Teilnehmer immer wieder eine äußerst unangenehme Situation.
Wir bitten sehr höflich um Beachtung der Vorgaben und bedanken uns gleichsam recht herzlich für Ihr Verständnis.