Brauchbare Webseiten für die Luftsicherheit

 

Hier sind die EU-Verordnungen zu finden:

https://eur-lex.europa.eu/homepage.html

 

Hier schaut selbst der Anwalt nach, die deutschen Gesetze:

http://www.buzer.de


Und so arbeitet die Schweiz:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home.html




Januar 2023


Wir wünschen Ihnen einen guten und erfolgreichen Start in das neue Jahr und freuen uns, gemeinsam mit Ihnen, die kommenden Herausforderungen zu meistern.



Künftig werden wir die Schulung gem. Kapitel 11.2.8  von  Personen  mit Funktionen  und  Verantwortlichkeiten in Bezug  auf  Cyberbedrohungen anbieten.  Unsere Vorbereitungen sind bereits im November 2022 erfolgreich abgeschlossen worden. Sobald seitens der Luftsicherheitsbehörden verbindliche Vorgaben bekannt sind, werden wir Sie darüber informieren. 



September 2022


Aktuell möchten wir darauf hinweisen, das Luftsicherheitsschulungen nur dann von uns durchgeführt werden, wenn die nachfolgend genannten Vorgaben erfüllt sind. 


Hierzu gehören u. a.: 


- gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG


- Beherrschung der deutschen Sprache in derart hinreichendem Maße, das die  

  Lernziele im Verlauf der Schulungsmaßnahme sicher verstanden werden.


- Halter von gültigem "Deutscher Aufenthaltstitel" nur in Verbindung mit dem

 gültigen Ausweis des Herkunftslandes


Es ist die Pflicht, des beauftragenden Sicherheitsbeauftragten die vorgenannten Punkte zu überprüfen und festzustellen. Sind die oben genannten Punkte nicht gewährleistet, ist laut Vorgabe der beteiligten Behörden der Teilnehmer von der Schulungsmaßnahme auszuschließen.


Bedauerlicher Weise mußten in den vergangenen Monaten immer wieder Schulungsteilnehmer von Maßnahme ausgeschlossen werden, da die wesentlichen Voraussetzung weder überprüft, noch erfüllt wurden. Auch ist es für die betroffenen Teilnehmer immer wieder eine äußerst unangenehme Situation.


Wir bitten sehr höflich um Beachtung der Vorgaben und bedanken uns gleichsam recht herzlich für Ihr Verständnis.